Der Verein

Tradition und Modernes - Der Verein gestern und heute

Tradition

Der Rheinische Blindenfürsorgeverein wurde 1886 gegründet. Er ist nicht im Vereinsregister eingetragen; seine Rechtsfähigkeit beruht vielmehr auf Verleihung durch kaiserliche Kabinettsorder vom 12. November 1894.
Die lange Tradition verpflichtet uns weiter vorwiegend blinde und wesentlich sehbehinderte, von Blindheit und wesentlicher Sehbehinderung bedrohte Personen sowie mehrfach behinderte Blinde und Sehbehinderte zu unterstützen. Ein Teil unserer Einrichtungen und Angebote steht jedoch auch nicht blinden oder sehbehinderten Menschen zur Verfügung.
Zur Fürsorge und Förderung unserer Mitmenschen in beruflicher, wirtschaftlicher, pflegerischer und kultureller Hinsicht unterhält der Rheinische Blindenfürsorgeverein eigenständige Einrichtungen und verschiedene Angebote, die wir Ihnen hier vorstellen möchten:

Der Rheinische Blindenfürsorgeverein 1886 Düren ist weltanschaulich und politisch neutral. Eine wirtschaftlich orientierte Organisation, zahlreiche ehrenamtliche Helfer und Spenden ermöglichen uns die effektive Arbeit in allen Bereichen

» Satzung zum Download

» Beitrittserklärung

 

Spenden

Spenden für den Rheinischen Blindenfürsorgeverein 1886 Düren sind steuerbegünstigt!

Vom Finanzamt Düren wurde festgestellt, dass wir eine Körperschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG sind und damit von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit sind, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen. Wir sind berechtigt, für Spenden Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. 

Steuernummer: 207/5758/0274 
Bankverbindung:
Commerzbank Düren
IBAN: DE51 3708 0040 0106 6353 00
BIC: DRESDEFF370